KOOPERATIVE PRAXIS
Experten für viele Anwendungsfelder
Kooperative Praxis ist auf vielen Konfliktfeldern anwendbar. Besonders bewährt hat es sich bei Trennung und Scheidung wie überhaupt bei Familienkonflikten, beim Vererben, im Wirtschafts- und Arbeitsbereich, bei Konflikten in Unternehmen und Organisationen, im Sozialbereich. Die Fürsprecher sind Experten auf ihrem Fachgebiet. Zusätzlich können weitere neutrale Experten hinzugezogen werden, je nach Konfliktfeld z.B. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Kinder- und Jugendtherapeuten, Bausachverständige usw.
Grundlagen
Sie haben einen Konflikt? Kooperative Praxis ist ein außergerichtliches Verfahren, in dem eine Einigung angestrebt wird. Die Einigung ist getragen vom Verständnis der eigenen Sicht, der Sicht des Vertragspartners und der situativen Gegebenheiten, mit denen Sie sich auseinandersetzen müssen.
Hierbei haben Sie Fürsprecher an Ihrer Seite, sind also nie allein. Das sind Anwälte auf rechtlicher Ebene und/oder Coaches auf persönlicher Ebene. Sie werden also ganz persönlich, emotional, beziehungsorientiert, rechtlich und wirtschaftlich unterstützt.
Das Verfahren ist ideal für Konfliktparteien
• die die Entscheidung nicht aus der Hand geben wollen, auch nicht an Richter, sondern selbstverantwortlich Ihre Zukunft gestalten wollen und dabei eine faire, konstruktive Einigung anstreben.
• die darauf Wert legen, persönliche und geschäftliche Beziehungen soweit als möglich aufrechtzuerhalten
• die dafür einen sicheren Halt brauchen und einen geschützten Raum
- in dem sie ihre Interessen, Bedürfnisse Wünsche und Gefühle wahrnehmen und vertreten können
- in dem sie ihre Potenziale für kreative Lösungen zur Geltung bringen können
- in dem Kommunikationsformen entwickelt werden, die es erlauben, die Verhandlungen mit gegenseitigem Verständnis, Respekt und Kooperationswillen zu führen
- um auf ihrer Basis im Rahmen des Wünschenswerten, Notwendigen, Möglichen und im Bewusstsein der Rechtslage ein wechselseitig ausgewogenes und faires Ergebnis erzielen möchten.
Dafür suchen Sie Wegbegleiter, die Sie – wie Bergführer – im konstruktiven reflektierten Zusammenwirken durch manchmal unwegsames Gebiet begleiten, Ihnen persönlich zur Seite stehen, die es aus ihrer Erfahrung und ihrem Wissen heraus ermöglichen, ein gutes Ende zu finden.
Der Unterschied zur Mediation: Fürsprecher an Ihrer Seite
• In der Mediation begleitet Sie ein Mediator, der notwendigerweise in der Mitte zwischen Ihnen verortet ist. Er kann nicht gleichzeitig Ihr Fürsprecher sein.
• Im Verfahren der Kooperativen Praxis haben Sie Fürsprecher an Ihrer Seite: Anwälte und /oder Coaches, je nach Ihrer Wahl.
Sie brauchen eine persönliche Klärung und Vertretung? Ihr Coach ist für Sie da.
Sie brauchen eine rechtliche oder sachliche Klärung und Vertretung? Ihr Anwalt ist für Sie da.
Sie brauchen weiteres Expertenwissen? Ein neutraler Spezialist wird mit Zustimmung aller beigezogen.
Es ist also Ihr Anwalt, Ihr Coach mit dem Sie sich auch vor gemeinsamen Treffen beraten und vorbereiten können.
Notwendige Voraussetzungen: Vertrauensschutz nach außen/Schweigepflichtentbindung nach innen
Damit die professionell Beteiligten so zusammenwirken können, bedarf es von Ihrer Seite einer Schweigepflichtentbindung. Diese bedingt andererseits, dass die professionell Beteiligten keine Informationen weitergeben; sie beenden daher ihre Tätigkeit auch dann, wenn es nicht zur angestrebten Einigung kommt – Ihre K. P.-Anwälte können Sie also beim Scheitern der Verhandlungen nicht vor Gericht vertreten und sind darüber hinaus als Zeugen in einem Gerichtsverfahren gesperrt. Ist Ihr Gang zu, Gericht unvermeidbar, werden Sie andere Anwälte beauftragen müssen.
Ihre Ansprechpartnerin zum Thema Kooperative Praxis
RA Jutta Petersen