NACHLASSRECHT

Das Nachlassrecht ist Teil des Erbrechts. Gemeint sind damit alle Rechtsfragen und Verfahren, die an die Regelung des Nachlasses einer Person anknüpfen.

Als Themen hierbei wären z.B. zu nennen: Erteilung eines Erbscheins und Berichtigung des Grundbuchs (bei Immobilien), Kündigung von Verträgen, Haftungsbeschränkungen für die Erben bei drohender Überschuldung, und vieles mehr.

Wir beraten und vertreten Sie gerne bei allen Rechtsfragen des Nachlassrechts.

Daneben sind unsere wesentlichen Tätigkeitsfelder die:

• Nachlassabwicklung
• Nachlassverwaltung
• Testamentsvollstreckung

Nachlassabwicklung

Im Auftrag von Gerichten, gemeinnützigen Organisationen und Vereinen sowie Privatpersonen übernehmen wir die vollständige Abwicklung eines Nachlasses unter Regelung aller tatsächlichen und rechtlichen Fragen, die damit zusammenhängen. Von Gerichten überwiegend im Rhein-Main Gebiet wurden und werden wir in zahlreichen Fällen als Nachlasspfleger oder Nachlassverwalter eingesetzt, wenn die gesetzlichen Erben nicht bekannt sind. Gemeinnützige Organisationen, die als Erben eingesetzt wurden, und die nicht über die nötige Zeit oder Fachkenntnis verfügen, beauftragen uns mit der Übernahme der Abwicklung.

Nachlassverwaltung

Geht es bei der Nachlassabwicklung auch darum, die Haftung der Erben zu beschränken, so wird eine Nachlassverwaltung durch das Gericht angeordnet.

Besuchen Sie zu den Fachbereichen „Nachlass und Nachlassverwaltung" bitte auch unsere Internetseite „Petersen Nachlassverwaltungen". Dort erhalten Sie umfassende Informationen zu unserem Leistungsangebot.

Testamentsvollstreckung

Eine Testamentsvollstreckung entsteht ausschliesslich durch eine entsprechende Anordnung in einem Testament. Rechtsanwalt Jens Petersen, durch seine langjährige Erfahrung in der Nachlassverwaltung ohnehin qualifiziert, wurde auch durch entsprechende Fortbildung als „Testamentsvollstrecker" zertifiziert.

Das bedeutet, dass eine fachkundige Institution seine Kenntnisse und Erfahrungen im Gebiet der Testamentsvollstreckung attestiert.